Auch wenn die Maskenpflicht in vielen Bereichen des täglichen Lebens mittlerweile aufgehoben worden ist – in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs gilt sie nach wie vor. Darauf weist das Landratsamt Rottal-Inn nun zu Schulbeginn hin. Laut aktueller Infektionsschutzmaßnahmenverordnung müssen alle Fahrgäste während der gesamten Fahrt eine medizinische Gesichtsmaske tragen. Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind befreit.