Mit dem heutigen offiziellen Inzidenzwert von 81,5 ist der Landkreis Rottal-Inn nach den Werten des Robert Koch-Instituts offiziell den siebten Tag in Folge unter dem Grenzwert von 100. Damit entfällt per Allgemeinverfügung vom 23. Februar ab sofort die nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr.
Zu beachten ist, dass dennoch ein triftiger Grund vorliegen muss, das Haus zu verlassen – es ist also bspw. erlaubt, nach einem Besuch (im Rahmen der Kontaktbeschränkungen) erst nach 22 Uhr nach Hause zu fahren, an eine Tankstelle zu fahren (sofern geöffnet) oder ähnliches. Nicht gestattet ist es bspw. grundlos mit dem Auto durch die Gegend zu fahren („cruisen“).
Zu beachten ist auch, dass bei Verlassen des Landkreises in anderen Landkreisen, die noch eine Inzidenz über 100 haben, andere Regeln gelten können. So wäre bspw. bei einem Besuch des Landkreises Passau, solange dieser noch über 100 ist, dieser bis zum Beginn der Ausgangssperre um 22 Uhr zu verlassen. Eine Übersicht über die Landkreise, in denen die Ausgangssperre noch gilt, findet sich auf unserer Homepage unter: www.rottal-inn.de/coronavirus