17.10.2020 - Neue Corona-Regelungen im Landkreis

Bayerische Corona-Ampel gilt umgehend

 

Die Bayerische Staatsregierung verschärft bekanntlich die Maßnahmen bezüglich der Pandemie-Bekämpfung. Der Landkreis Rottal-Inn ist aufgrund seines derzeit hohen Inzidenzwerts von den entsprechenden Vorgaben für Landkreise mit Inzidenzwert über 50 betroffen und damit nach der Corona-Ampel im roten Bereich. Welche Farbe ein Landkreis nach dem Ampelsystem hat und welche Einschränkungen damit einhergehen, gibt das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege täglich auf seiner Internetseite www.stmgp.bayern.de bekannt.

 

Mit der Warnstufe Rot gelten nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis auf weiteres insbesondere folgende Regelungen:

 

  • Private Feiern und Kontakte im öffentlichen oder privatem Raum werden nun auf zwei Hausstände oder maximal 5 Personen begrenzt. Im Unterschied zur bisherigen Regelung erlauben bspw. direkte Verwandtschaftsverhältnisse dabei keine Ausnahmen mehr – es dürfen sich also maximal 5 Personen aus verschiedenen Hausständen treffen, sind es mehr Personen dürfen diese nur zwei verschiedenen Hausständen angehören, egal ob sie miteinander verwandt/liiert sind oder nicht. Diese Personenbeschränkung gilt insbesondere auch für die Gastronomie.
     
  • In allen Schulen und Bildungsstätten im Landkreis besteht Maskenpflicht für Schüler und Lehrer aller Jahrgangsstufen auch im Unterricht.
     
  • Die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle in der Gastronomie ist in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr untersagt. Ab 22 Uhr darf auch an Tankstellen oder durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste kein Alkohol verkauft werden.
     
  • Maskenpflicht gilt in allen öffentlichen Gebäuden, auf Begegnungs- und Verkehrsflächen (z.B. Fahrstühle, Kantinen, Eingangsbereich von Hochhäusern), in Freizeitparks, für Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen sowie durchgängig auf Tagungen, Kongressen, Messen und in Kulturstätten (Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos) auch am Platz.

 

Die Verordnung regelt also auch eine Maskenpflicht und ein Alkoholverbot auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen. Welche Plätze im Landkreis dies sind, gibt das Landratsamt in Abstimmung mit den betroffenen Gemeinden Anfang nächster Woche bekannt.

Nicht geregelt sind Maßnahmen in Kindertageseinrichtungen. Das Gesundheitsamt empfiehlt jedoch bis auf weiteres die Bildung fester Gruppen und das Tragen einer geeigneter Mund-Nasen-Bedeckung durch das Personal.

 

 

Bericht zur Kabinettssitzung vom 15.10.2020.

Bild: Die Corona-Ampel zeigt einen Überblick über die akutellen Maßnahmen in Bayern.

(Quelle: www.bayern.de)