Bayerische Corona-Ampel gilt umgehend
Die Bayerische Staatsregierung verschärft bekanntlich die Maßnahmen bezüglich der Pandemie-Bekämpfung. Der Landkreis Rottal-Inn ist aufgrund seines derzeit hohen Inzidenzwerts von den entsprechenden Vorgaben für Landkreise mit Inzidenzwert über 50 betroffen und damit nach der Corona-Ampel im roten Bereich. Welche Farbe ein Landkreis nach dem Ampelsystem hat und welche Einschränkungen damit einhergehen, gibt das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege täglich auf seiner Internetseite www.stmgp.bayern.de bekannt.
Mit der Warnstufe Rot gelten nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis auf weiteres insbesondere folgende Regelungen:
Die Verordnung regelt also auch eine Maskenpflicht und ein Alkoholverbot auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen. Welche Plätze im Landkreis dies sind, gibt das Landratsamt in Abstimmung mit den betroffenen Gemeinden Anfang nächster Woche bekannt.
Nicht geregelt sind Maßnahmen in Kindertageseinrichtungen. Das Gesundheitsamt empfiehlt jedoch bis auf weiteres die Bildung fester Gruppen und das Tragen einer geeigneter Mund-Nasen-Bedeckung durch das Personal.
Bericht zur Kabinettssitzung vom 15.10.2020.
Bild: Die Corona-Ampel zeigt einen Überblick über die akutellen Maßnahmen in Bayern.
(Quelle: www.bayern.de)