02.03.2021 - Neue Vorschriften für Heizöltanks

Wie das Landratsamt Rottal-Inn berichtet, sind Heizölanlagen in Überschwemmungsgebieten besonderen Gefährdungen ausgesetzt.

Um bei Hochwasser mögliche Schäden an der Umwelt, aber auch an den Gebäuden zu verhindern, gelten seit geraumer Zeit besondere Sicherheitsanforderungen für diese Heizölverbraucheranlagen. Mit in Kraft treten der Anlagenverordnung (AwSV) 2017 und dem Hochwasserschutzgesetz II 2018, wurden die Anforderungen erhöht.

Neu ist seither, dass nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) oberirdische Heizölverbraucheranlagen (z. B. der Heizöltank im Keller) in vorläufig gesicherten und festgesetzten Überschwemmungsgebieten mit einem Fassungsvermögen von mehr als 1000 Liter alle 5 Jahre von einem Sachverständigen prüfen zu lassen sind. Die Prüfung muss vom Betreiber in Auftrag gegeben werden.

Für bestehende Anlagen die von 1. Januar 1971 bis 31. Dezember 1975 in Betrieb genommen wurden, sind die Prüfungen erstmalig bis spätestens 1. August 2021 durchzuführen. Für Anlagen, die zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt in Betrieb genommen wurden, gelten entsprechend verkürzte oder verlängerte Fristen nach § 70 Abs. 2 AwSV. Der Fachbereich Wasserrecht am Landratsamt Rottal-Inn weist darauf hin, dass hiervon auch die Anlagen in Überschwemmungsgebieten betroffen sind, die bereits um das Jahr 2000 einmalig geprüft worden sind.

Unabhängig davon gilt für alle Heizölverbraucheranlagen, die am 5. Januar 2018 in festgesetzten oder in vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten vorhanden waren, die Nachrüstpflicht des Wasserhaushaltsgesetzes. Demnach sind diese Heizölverbraucheranlagen unabhängig von einer Aufforderung durch die Behörde bis zum 5. Januar 2023 nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik hochwassersicher nachzurüsten. Sollte die Heizölverbraucheranlage bereits zu einem früheren Zeitpunkt wesentlich geändert werden, ist diese bereits zum Änderungszeitpunkt hochwassersicher nachzurüsten. Wesentliche Änderungen an der Heizölverbraucheranlage sind zudem vorab dem Fachbereich Wasserrecht am Landratsamt Rottal-Inn, der auch für Fragen unter der Telefonnummer 08561 20-398 zur Verfügung steht, anzuzeigen.

 

Weitere Informationen im Internet gibt es auf der Seite des Bayerischen Landesamts für Umwelt bzw. hier.