Das Veterinäramt am Landratsamt Rottal-Inn hat am 25. Januar bei einem toten Schwan die sog. „Geflügelpest“ (hochpathogene aviäre Influenza, HPAI) amtlich festgestellt. Das Tier wurde in der Nähe von Simbach am Inn im Inn gefunden. Das Landratsamt weißt aus diesem Grund eingehend auf die verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen und das Fütterungsverbot bei Wildvögeln hin. Diese Maßnahmen wurden bereits am 23. November 2022 per Allgemeinverfügungen angeordnet (www.rottal-inn.de/buergerservice-formulare/veterinaeramt-gesundheitlicher-verbraucherschutz/veterinaeramt). Eine Einhaltung dieser Biosicherheitsmaßnahmen ist aufgrund der aktuellen Seuchenlage zwingend erforderlich. Das Veterinäramt weist alle Geflügelhalter insbesondere darauf hin, zum Schutz ihrer Tiere den Kontakt zu Wildvögeln und deren Ausscheidungen zu verhindern. Futter und Einstreu sind wildvogelsicher zu lagern.
Das Veterinäramt bittet außerdem darum, tot aufgefundene Wildvögel unter der Telefonnummer: 08561/20-408 zu melden. Obgleich eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Wildvögel oder deren Ausscheidungen in Deutschland bisher nicht bekannt ist, sollte der direkte Kontakt zu toten oder kranken Wildvögeln vermieden werden.