Landrat Fahmüller: „Bestmögliche Vorbereitung, um den Schaden so gering wie möglich zu halten“
Noch immer gilt: Derzeit ist die Afrikanische Schweinepest nicht in Bayern angekommen und es besteht keinerlei Grund zur Panik. Um aber im Ernstfall schnell und konsequent reagieren zu können, hat Landrat Michael Fahmüller seine Mitarbeiter dazu veranlasst, durch vorbereitende Maßnahmen und regelmäßige Übungen für ein mögliches „Eintreffen“ der Tierseuche gerüstet zu sein. Der Landrat sagt dazu: „Auch wenn sich ein eventueller Ausbruch der Tierseuche trotz aller präventiver Maßnahmen vielleicht nicht verhindern lässt: Wir werden alles dafür tun, bestmöglich darauf vorbereitet zu sein und im Ernstfall sofort die entsprechenden Schutzmaßnahmen einleiten, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Das ist mir ein großes persönliches Anliegen, das sind wir unseren Jägern und Bauern schuldig.“
Konkret bedeutet das: Das Veterinäramt am Landratsamt Rottal-Inn setzt seine Übungen für das seuchengerechte Bergen von verendetem Schwarzwild fort und schult seine Mitarbeiter weiter im „Aktionsplan ASP“. Zusätzlich wird nun die Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK) das Thema ASP in Zusammenarbeit mit dem Veterinäramt verstärkt in den Fokus rücken. Die FüGK würde im Ernstfall zumindest teilweise mit zum Einsatz kommen. Auf dem Plan stehen daher gemeinsame Trainings im Rahmen der Stabrahmenübungen des Katastrophenschutzes, eine fachliche Auseinandersetzung mit der Problematik sowie eine personelle Abstimmung der Zuständigkeiten und Handlungsabläufe.
Experten gehen davon aus, dass die Afrikanische Schweinepest (ASP) auch irgendwann in unserer Region Einzug hält. Bei der ASP handelt es sich um eine Viruserkrankung, die bei Schweinen hohe Tierverluste verursacht. Sie ist ebenso wie die europäische oder auch klassische Schweinepest für den Menschen selbst ungefährlich, für Schweine aber hochansteckend und eine tödliche Gefahr. Insbesondere Landwirte und deren Mitarbeiter, Jäger, Tierärzte und sonstige in schweinehaltenden Betrieben tätige Berufsgruppen sollten daher besonders aufmerksam sein.
Zu den unbedingt zu beachtenden Hygieneregeln gehört, keine unbehandelten Speiseabfälle zu verfüttern oder unsachgemäß zu entsorgen. Die Jägerschaft wird ersucht, ein besonderes Augenmerk auf verendete oder kranke Wildschweine zu legen und diese unverzüglich an das Veterinäramt und die entsprechenden Jagdbehörden zu melden. Besonderes Augenmerk muss auf die Einhaltung der Hygienemaßnahmen bei der Wildschweinjagd gelegt werden, so z. B. bei der Behandlung von Aufbruchmaterial. Weiterhin wird zur strikten Einhaltung von Bestandshygienemaßnahmen aufgefordert.
Fragen zur Afrikanischen Schweinepest oder zu den erforderlichen Hygienemaßnahmen beantwortet das Veterinäramt am Landratsamt Rottal-Inn (Tel: 08561/20-408, E-Mail: veterinaeramt@rottal-inn.de).
BU:
Landrat Michael Fahmüller (M.) will optimal vorbereitet sein, falls die Afrikanischen Schweinepest den Landkreis erreichen sollte: Daher arbeitet die Führungsgruppe Katastrophenschutz (links Leiterin Eva Kremsreiter) bei Übungen eng mit dem Veterinäramt (rechts Dr. Philipp Plendl) zusammen.