Rottal-Inn besonders gefährdet
Das Veterinäramt am Landratsamt Rottal-Inn möchte auf Grund von häufigen Rückfragen nochmals mitteilen, dass die Stallpflicht für Geflügel auf Grund der Vogelgrippe weiterhin bestehen bleibt. Das Aufstallungsgebot gilt für alle Geflügelbesitzer im Landkreis Rottal-Inn und nicht nur für Großbetriebe.
Nach Auskunft des zuständigen Ministeriums stehen noch Untersuchungen von potenziell infizierten Wildvögeln aus. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse dienen als Grundlage für die Entscheidung bzgl. Aufhebung oder Verlängerung der Maßnahme. In der ersten Januar Woche wird mit weiteren Informationen gerechnet.
Der Landkreis Rottal-Inn ist wegen der großen Geflügeldichte (über 3 Millionen Tiere) in besonderer Weise durch die Vogelgrippe bedroht. Ein Ausbruch in einer Hausgeflügelhaltung hätte neben der notwendigen Tötung des betroffenen Geflügels zusätzlich erhebliche Sperrmaßnahmen zu Folge, die u.a. die wirtschaftliche Existenz vieler landwirtschaftlicher Betriebe gefährden würden.
Um dies zu verhindern, bittet das Veterinäramt am Landratsamt Rottal-Inn alle Geflügelhalter zur Zeit besondere Vorsicht walten zu lassen.