Überprüfung der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes durch das Jugendamt Rottal-Inn
Das Jugendamt am Landratsamt Rottal-Inn hat gemeinsam mit der Polizei Eggenfelden wieder sogenannte Testkäufe durchgeführt, vor allem von Alkoholwaren. Dabei wurden zehn Betriebe in Eggenfelden auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes überprüft, darunter Tankstellen, Getränkemärkte, Supermärkte und Discounter. Eine 17-Jährige sowie ein 16-Jähriger fungierten dabei freiwillig und mit Einverständnis der Eltern als Testkäufer. Begleitet wurden die Testkäufe von einem Beamten der Polizeiinspektion Eggenfelden.
Bei den Alkohol-Testkäufen konnten die Testkäufer bei vier von fünf Betrieben Branntwein erwerben. Außerdem versuchten die Tester, Spielhallen zu betreten. Es wurde jedes Mal nach dem Ausweis gefragt, der Einlass und der Aufenthalt wurden nicht gestattet. Auch Tabakwaren wurden den Testkäufern nicht ausgehändigt. Die Testkäufer probierten auch, ein Konsolenspiel, das erst ab 18 Jahren (USK 18) erlaubt ist, zu erwerben. Auch hier wurden die Jugendschutzvorgaben eingehalten: der Testkäufer nach dem Alter gefragt und aufgefordert, sich auszuweisen.
Nach den Testeinkäufen folgte jeweils ein Gespräch mit dem Geschäftsleiter des überprüften Betriebs. Wurde der Jugendschutz vom Verkäufer eingehalten, so wurde dies in diesem Gespräch lobend erwähnt. Kam es zu einem Verstoß, so folgte eine Anhörung des verantwortlichen Verkäufers, den zusätzlich ein Bußgeldverfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit erwartet.
Kontrollen dieser Art werden regelmäßig von Mitarbeitern des Jugendamtes und der Polizei durchgeführt, um den Schutz der Jugendlichen in der Region sicherzustellen.