„Mäh-Knigge“ der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft gibt wichtige Handlungsempfehlungen zur tierschonenden Mahd
Weil in den nächsten Wochen bei vielen Landwirten im Landkreis eine weitere Mahd ansteht, möchte das Landratsamt Rottal-Inn auf einige Handlungsempfehlungen der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) hinweisen, die die Rettung von Wildtieren zum Ziel haben. Besonders vom Mähtod gefährdet sind derzeit Rehkitze, da die Mahd von Grünland mit der Setzzeit der Muttertiere zusammenfällt. Das natürliche Schutzverhalten der Jungtiere, wie z. B. das regungslose Verharren am Boden, wirkt sich dabei verheerend aus.
Damit solche Szenarien verhindert werden können, gibt der „Mäh-Knigge“ der LfL Handlungsempfehlungen zur tierschonenden Mahd. Darin sind die wichtigsten Informationen zum Thema Wildtierrettung für die verantwortlichen Bewirtschafter (z. B. Landwirte, Landschaftspflegeverbände, Privatpersonen), Jäger und ausführende Dienstleister (z. B. Fahrer, Lohnunternehmer) zusammengefasst. Grundsätzlich gilt: Für den Schutz der Tiere ist der Bewirtschafter der Fläche verantwortlich. Er muss im Einzelfall eigenverantwortlich entscheiden, welche Maßnahme oder Maßnahmenkombination in welcher Situation für die jeweilige Fläche geeignet bzw. notwendig ist.
Nach dem Tierschutzgesetz ist der Bewirtschafter verpflichtet, dort Maßnahmen zu ergreifen, wo bei Mäharbeiten mit dem Tod oder der Verletzung von Wirbeltieren zu rechnen ist. Denn wer die Tötung bzw. die Verletzung von Wildtieren durch die Mahd für möglich hält und gleichzeitig keine geeigneten Gegenmaßnahmen ergreift, nimmt den Mähtod billigend in Kauf und macht sich gegebenenfalls strafbar. Zu präventiven Maßnahmen sind Landwirte und Jagdausübungsberechtigte gleichermaßen gesetzlich verpflichtet. Dies besagt die Hegeverpflichtung nach dem Bundesjagdgesetz, die in diesem Fall ebenso für Landwirte gilt.
Den „Mäh-Knigge“ der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft finden Sie kostenlos unter https://www.lfl.bayern.de/publikationen/ (LfL-Informationen). Weitere Informationen erhalten Sie auf der Hompage der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e. V. (TVT): https://www.tierschutz-tvt.de/alle-merkblaetter-und-stellungnahmen/ (Wildtiere & Jagd, Merkblatt Nr. 137).