11.03.2022 - Ukraine-Flüchtlinge können sich online bei Ausländerbehörde voranmelden

Gastgeber werden gebeten, gegebenenfalls zu helfen

 

Ukrainische Flüchtlinge, die sich bereits im Landkreis Rottal-Inn aufhalten, können und sollten sich ab sofort über die Homepage des Landratsamtes Rottal-Inn für die Registrierung bei der Ausländerbehörde voranmelden, unter www.rottal-inn.de  (Klick auf Flüchtlingshilfe-Ukraine >„Voranmeldung Flüchtlinge“). Die Gastgeber werden gebeten, den Flüchtlingen gegebenenfalls dabei zu helfen.

Die Menschen aus der Ukraine werden nach dieser Voranmeldung nach und nach von der Ausländerbehörde zur Registrierung ins Landratsamt eingeladen. Bei diesem Termin erfolgt u.a. ein Abgleich mit den ausländerrechtlichen Datenbanken, eine Lichtbilderstellung und die Abgabe von Fingerabdrücken. Diese Registrierung ist unter anderem deswegen wichtig, da sie Voraussetzung für eine spätere Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist.

Da die Registrierung einige Zeit in Anspruch nimmt, bitten wir um Verständnis, dass eine Registrierung ohne vorherige Terminabsprache nicht erfolgen kann. Die Ausländerbehörde bittet daher von Vorsprachen ohne Termin abzusehen und stattdessen auf jeden Fall die Online-Voranmeldung zu nutzen.

Für Menschen aus der Ukraine, die bereits bei einer anderen Behörde, insbesondere einem sog. ANKER-Zentrum, registriert wurden und in Besitz eines Ankunftsnachweises sind, ist diese Voranmeldung bei der Ausländerbehörde RottaI-Inn nicht notwendig.

Ferner macht das Landratsamt Rottal-Inn darauf aufmerksam, dass für ukrainische Flüchtlinge mit einer Unterkunft in einer Privatwohnung erst nach 3 Monaten die Pflicht besteht, sich bei den Einwohnermeldeämtern in den Gemeinden anzumelden. Vor Ablauf dieser Frist ist eine solche melderechtliche Anmeldung aber bereits möglich, wenn absehbar ist, dass der Aufenthalt an dieser Adresse etwas länger andauern wird.