Vereine können ab sofort einen allgemeinen Energiepreiszuschuss beim Landratsamt beantragen
Mit einem allgemeinen Energiepreiszuschuss greift der Freistaat Bayern den Vereinen bei den sprunghaft gestiegenen Energiekosten unter die Arme. Der Energiepreiszuschuss soll laut Bayerns Innen- und Sportminister Joachim Herrmann dazu beitragen, dass die Vereinssportstätten trotz hoher Energiekosten offengehalten werden können. Der Freistaat stellt den Sport- und Schützenvereinen hierfür 18 Millionen Euro bereit.
Ein allgemeiner Energiepreiszuschuss wird allerdings nur denjenigen Sport- und Schützenvereinen auf Antrag gewährt, die erhöhte Energieausgaben haben und im Jahr 2023 die Vereinspauschale erhalten. Maximal beträgt der Zuschuss 80 Prozent der einfachen Vereinspauschale 2023. Das Landratsamt hat deshalb kürzlich die Antragsunterlagen mit den Förderrichtlinien an alle Sport- und Schützenvereine im Landkreis versandt, die für 2023 eine Vereinspauschale erhalten. Die Antragsunterlagen können zusätzlich auch bei der zuständigen Sachbearbeiterin, Frau Helga Schill (E-Mail: helga.schill@rottal-inn.de) angefordert werden. Außerdem wird ein Online-Antrag über das BayernPortal oder über die Homepage des Landkreises unter www.rottal-inn.de/buergerservice-formulare/soziales-soziale-angelegenheiten/sportfoerderung-vereinspauschale-des-freistaates-bayern/ bereitgestellt. Im Zuge der Antragstellung müssen keine Nachweise oder Unterlagen vorgelegt werden. Die Auszahlung des Energiepreiszuschusses erfolgt zusammen mit der Vereinspauschale pauschal in Höhe von 80 Prozent der Vereinspauschale. Nachweise über gestiegene Ausgaben für Energiekosten, beispielsweise in Form einer Gegenüberstellung der Jahresrechnungen 2021 und 2023, müssen Vereine erst im Jahr 2024 einreichen. Das Landratsamt weist besonders darauf hin, dass die Anträge spätestens am 15. Mai 2023 vorliegen müssen. Da es sich hierbei um eine Ausschlussfrist handelt, können verspätet eingehende Anträge grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.