Landratsamt Rottal-Inn weist Vereine auf Förderung für Sportbetrieb hin
Sport- und Schützenvereine können auch für das Jahr 2023 wieder eine Förderung für den Sportbetrieb (Vereinspauschale) beim Landratsamt Rottal-Inn beantragen. Mit dieser Förderung will der Freistaat Bayern diese Vereine in der Bewältigung ihrer vielfältigen und kostenintensiven Aufgaben unterstützen.
Das Landratsamt hat deshalb kürzlich die Antragsunterlagen mit Erläuterungen an alle Sport- und Schützenvereine im Landkreis versandt, denen für 2022 eine Förderung bewilligt wurde. Alle anderen Vereine, die noch Antragsunterlagen benötigen, können diese bei Frau Helga Schill (Tel.: 08561 20-552, Fax: 08561 20-77592 oder per E-Mail helga.schill@rottal-inn.de) anfordern oder auch von der Homepage des Landratsamtes unter www.rottal-inn.de/vereinspauschale herunterladen. Neu ist, dass für die Ermittlung des Soll-Aufkommens die Mitgliederzahlen maßgeblich sind, die der Verein zum Ende des dem Förderjahr vorangehenden Jahres gemeldet hat (31.12.2022) und Mitglieder mit einer Behinderung nun zehnfach gewichtet werden.
Das Landratsamt weist besonders darauf hin, dass die Anträge bis spätestens 01. März 2023 vorliegen müssen. Da es sich hierbei um eine Ausschlussfrist handelt, können verspätet eingehende Anträge grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.