Führerscheinstelle am Landratsamt Rottal-Inn erinnert an Umtausch-Fristen und zeitnahe Antragstellung
Vor Kurzem ihren Führerschein umgetauscht hat die 66-jährige Stefanie Latzlsperger aus Wittibreut. Hintergrund dafür ist die Dritte EU-Führerscheinrichtlinie, nach der bis zum 19. Januar 2033 alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umzutauschen sind. So soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten.
Da die ersten Führerscheine bereits bis spätestens 19. Januar 2022 umgetauscht werden müssen, möchte die Straßenverkehrsbehörde bzw. Führerscheinstelle am Landratsamt Rottal-Inn erneut auf die entsprechenden Umtauschfristen hinweisen.
„Bei diesem Umtausch handelt es sich um eine rein verwaltungstechnische Angelegenheit – die Fahrerlaubnis selbst bleibt unverändert bestehen“, erklärt Julia König, Abteilungsleiterin bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Rottal-Inn. Für den Umtausch ist eine persönliche Vorsprache erforderlich, eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Vorzulegen sind ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto sowie der aktuelle Führerschein. Für den Umtausch ist eine Gebühr in Höhe von 25,30 Euro zu entrichten. Wer vergisst, den Führerschein rechtzeitig zu erneuern, muss im Falle einer Kontrolle durch die Polizei mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Aktuell liegt die Dauer für den Führerscheinumtausch bei circa einem Monat. Empfohlen wird also ein zeitnaher Umtausch der Führerscheine für die Jahrgänge 1953 bis 1958.
Bis dato wurden in diesem Jahr insgesamt 2.254 Führerscheine umgetauscht. Im Vergleich dazu kam es 2020 lediglich 631-mal dazu, dass eine Alt-Fahrerlaubnis in die EU-Fahrerlaubnis umgetauscht wurde.
Auf der Homepage des Landkreises www.rottal-inn.de finden Sie im Bereich Bürgerservice & Formulare – Straße & Verkehr – Führerscheinstelle ein praktisches Merkblatt mit einer Übersicht über die Fristen sowie weiteren wichtigen Informationen zum Umtausch.
Hier gelangen Sie direkt zum Merkblatt.
Den entsprechenden Antrag finden Sie ebenfalls auf der genannten Homepage-Seite im Bereich Formulare.
Für Fragen stehen Frau Santner (08561/20-826) und Frau Entholzner (08561/20-807) zur Verfügung.
Bild: Erhält ihren neuen Führerschein im fälschungssicheren Scheckkartenformat: Stefanie Latzlsperger aus Wittibreut, die vor kurzem bei der Führerscheinstelle des Landkreises um Mitarbeiterin Lisa Entholzner ihren jetzigen Führerschein umtauschen ließ.