Widersprüche gegen Bescheide des Landratsamtes Rottal-Inn, die eine eigenhändige Unterschrift voraussetzen, können unter bestimmten Voraussetzungen auch elektronisch eingelegt werden.
Eine Übermittlung per einfacher E-Mail ist dabei unzulässig und entfaltet keine Rechtswirkung.
Am Landratsamt Rottal-Inn ist eine Übermittlung eines elektronischen Widerspruchs nur mit qualifizierter elektronischer Signatur zulässig.
Die Übermittlung eines elektronischen Dokuments ist aktuell über folgende Wege möglich:
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass das behördliche Widerspruchsverfahren nur noch in Teilbereichen existiert und im Übrigen ein rechtliches Vorgehen gegen behördliche Bescheide nur im Wege der Klage bei Gericht möglich ist. Welches Vorgehen in Ihrem Fall möglich ist, entnehmen Sie bitte der Ihrem Bescheid beigefügten Rechtsbehelfsbelehrung.