Bei der Planung und Antragstellung von Vorhaben, bei denen Abfälle eine zentrale Rolle spielen, gelten besondere Vorgaben. Diese sollen die Beeinträchtigung in der Nachbarschaft der Betriebe mindern und gleichzeitig langfristig Mensch und Umwelt schützen. Gleiches gilt für den Rückbau von Gebäuden.
Informationen zur Planung solcher Anlagen, über die Abfälle im laufenden Betrieb bis hin zur Abwicklung und zum Rückbau der betroffenen Gewerbeflächen erhalten Sie bei den Mitarbeitern des Landratsamtes.
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Abfallrecht
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