Der Biber

An zahlreichen Flüssen und Bächen im Landkreis Rottal-Inn ist der Biber heute dank umfangreicher Schutzmaßnahmen wieder heimisch und schafft mit seinen Bauten neuen Lebensraum für ebenfalls nahezu verschwundene Pflanzen, Tiere und Insekten.

Dort allerdings, wo das Zusammenleben mit dem zurückgekehrten Nachbarn nicht reibungslos verläuft, informieren die Mitarbeiter des Landratsamtes und unterstützen ehrenamtliche Biberberater bei der Umsetzung vorbeugender Maßnahmen. Mit den vier Säulen – Beratung, Vorbeugung, Schadensausgleich und in Ausnahmefällen auch Abfang – stehen dabei im Rahmen des Bibermanagementskonzepts verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, mit welchen Grundstückseigentümern und Gemeinden geholfen werden kann.

Übrigens: Der Biber ist ein Wildtier. Von ihm verursachte Schäden können gerne gemeldet, dürfen aber leider nur in bestimmten Fällen in den freiwilligen Biberschadensfonds des Freistaates Bayern mitaufgenommen werden (siehe unten). Die privatrechtliche Verkehrssicherungspflicht verbleibt beim jeweiligen Grundstückseigentümer.

Wichtige Informationen für Geschädigte zur Schadensregulierung

Sie teilen uns Ihre Schäden per E-Mail an biber@rottal-inn.de oder telefonisch mit.

Wir werden diese Information an einen unserer ehrenamtlichen Biberberater weiterleiten. Dieser vereinbart mit Ihnen dann einen Termin für die Schadensaufnahme.

Damit die Aufnahme Ihres Schadens zügig und reibungslos erfolgen kann, werden Ihrerseits dringend folgende Daten benötigt:

  • Anschrift
  • E-Mail-Adresse
  • Bankverbindung (IBAN/BIC)
  • Landwirtschaftliche Betriebsnummer
  • Konkreter Schadensort mit jeweiligen Flurdaten (Flur-Nummern, Gemarkung, Gemeinde)
    Kopie Kataster-Auszug ist hilfreich
  • Tag Ihrer Schadenfeststellung und Meldetag beim Landratsamt


Bitte halten Sie diese Angaben/ Unterlagen zum Termin mit dem Biberberater bereit.

Der ausgefüllte Schadensantrag wird dann amtlich geprüft. Ob Mittel aus dem freiwilligen Schadensfonds bewilligt werden können, wird Ihnen dann durch uns schriftlich mitgeteilt. Da die Auszahlung nur einmal jährlich für alle beantragten Schäden des Vorjahres erfolgt und auch eine Prüfung durch die vorgesetzten Behörden vorgesehen ist, erhalten Sie die Rückmeldung zur Erstattung erst im Laufe des Folgejahres.

Kontakt

So erreichen Sie uns
Landratsamt Rottal-Inn
Naturschutz
Ringstraße 4 - 7
84347 Pfarrkirchen


Telefon
08561/20-337, -346


Telefax
08561/20-77340


E-Mail
Jetzt Kontakt aufnehmen

Weitere Informationen
Wir sind da um zu helfen.