Handelt es sich bei einem Fundtier um entlaufene oder ausgesetzte Haustiere wie Katze, Hund und Meerschweinchen sind die ersten Ansprechpartner die Mitarbeiter von Gemeinden und Tierheimen.
Bei Exoten wie Schildkröten, Geckos oder Papageien handelt es sich aber in der Regel um Tiere, deren Haltung unter die Meldepflicht (CITES) fällt. Werden sie herrenlos aufgefunden, können die Mitarbeiter des Landratsamtes bei der Suche der Eigentümer helfen. Umso wichtiger ist es, dass Halter diese Tiere rechtzeitig – also innerhalb von 4 Wochen nach Beginn der Haltung – beim Landratsamt anmelden
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Landratsamt Rottal-Inn
Naturschutz
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84347 Pfarrkirchen
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