Bitte beachten Sie, dass auf dieser Seite die Genehmigungsbescheide erst ab dem Jahr 2013 veröffentlicht werden.
Nach §10 Abs. 8a BImSchG sind bei Anlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie die Genehmigungsbescheide sowie die Bezeichnung des für die Anlage maßgeblichen BVT-Merkblattes im Internet bekannt zu machen. Dies gilt für Bescheide seit dem 07. Januar 2013, nicht jedoch für bereits früher ergangene Genehmigungen.
Bitte beachten Sie, dass auf dieser Seite die Genehmigungsbescheide erst ab dem Jahr 2013 veröffentlicht werden.
Nach §10 Abs. 8a BImSchG sind bei Anlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie die Genehmigungsbescheide sowie die Bezeichnung des für die Anlage maßgeblichen BVT-Merkblattes im Internet bekannt zu machen. Dies gilt für Bescheide seit dem 07. Januar 2013, nicht jedoch für bereits früher ergangene Genehmigungen.
Für die Milchverarbeitungsanlagen gelten die Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß Richtlinie 2010/75/EU in Bezug auf die Nahrungsmittel-, Getränke- und Milchindustrie vom 04.12.2019.
Für die Tierhaltungen gelten die Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß Richtlinie 2010/75/EU in Bezug auf die Intensivhaltung oder –aufzucht von Geflügel oder Schweinen vom 15.02.2017 (außer Anlage Unertl Roland, da weniger als 40.000 Geflügel und weniger als 2.000 Schweine).