BImSchG-Anlagen - Biogasanlagen, Tierhaltungen und sonstige Anlagen

Nicht alle Anlagen aus dem Bereich Tierhaltung, Nahrungsmittelindustrie und Biogasanlagen benötigen eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).
Wir beraten Sie daher zu konkreten rechtlichen Fragen:

  • Ist die geplante Anlage genehmigungsbedürftig, oder sogar eine IE-Anlage ?
  • Ist im Hinblick auf Luft und Lärm keine Genehmigung erforderlich? In diesem Falle durchläuft der Antrag auf Errichtung oder Veränderung einer solchen Anlage anschließend das übliche Verfahren, betreut durch das Bauamt. 


Auch nach Fertigstellung und Inbetriebnahme werden die genehmigungsbedürftigen Anlagen in regelmäßigen Abständen von den Mitarbeitern des Landratsamtes überwacht und betreut, sowohl in rechtlichen Angelegenheiten als auch bei technischen Fragen.

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Landratsamt Rottal-Inn
Immissionsschutz
Ringstraße 4 - 7
84347 Pfarrkirchen


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