Nicht alle Anlagen aus dem Bereich Tierhaltung, Nahrungsmittelindustrie und Biogasanlagen benötigen eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).
Wir beraten Sie daher zu konkreten rechtlichen Fragen:
Auch nach Fertigstellung und Inbetriebnahme werden die genehmigungsbedürftigen Anlagen in regelmäßigen Abständen von den Mitarbeitern des Landratsamtes überwacht und betreut, sowohl in rechtlichen Angelegenheiten als auch bei technischen Fragen.
So erreichen Sie uns
Landratsamt Rottal-Inn
Immissionsschutz
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