Fragen zum Betrieb von Rasenmähern und Maschinen im Wohngebiet, zur Haltung von Haustieren und zur Benutzung von Musikinstrumenten können von den Gemeinden in eigenen Verordnungen geregelt werden. Im Landkreis Rottal-Inn haben bisher Bad Birnbach, Eggenfelden, Pfarrkirchen und Postmünster von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und eine sog. Hauslärmverordnung erlassen. Mehr erfahren Sie direkt in Ihrer Heimatgemeinde.
Für alle anderen gilt, dass Streitigkeiten zwischen Nachbarn über Lärm und Gerüche grundsätzlich zuerst zwischen diesen zu regeln sind. Dafür kann im Zweifelsfalle vor Gericht eine Entscheidung angestrebt werden. Informationen hierzu finden sich in der Broschüre Rund um die Gartengrenze.
Bei Fragen zum Lärm durch Gartengeräte oder für Geruchsbelästigungen beim Betrieb von Kaminöfen oder Heizungen stehen wir Ihnen ebenfalls gerne zur Verfügung. Für Auskünfte zu den Aufgaben der Kaminkehrer wenden Sie sich bitte an folgende Stelle.
Außerdem finden Sie weitere Hinweise zur Vermeidung von Belastungen in den folgenden Broschüren:
So erreichen Sie uns
Landratsamt Rottal-Inn
Immissionsschutz
Ringstraße 4 - 7
84347 Pfarrkirchen
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