Luft, Lärm, Immissionen

Das Zusammenleben mit dem Nachbarn gestaltet sich nicht immer ohne Probleme, im Kleinen wie im Großen. Auslöser dafür sind häufig Einwirkungen des Nachbarn auf das eigene Grundstück: von den Pflanzen und Bäumen in angrenzenden Gärten, über das Hundebellen oder den Lärm durch Straßenverkehr und Gewerbetriebe bis hin zur Geruchsbelästigung durch Ställe, Heizungen oder Mistlagerung. Dabei handelt es sich meistens um lästige, aber nicht unbedingt um störende oder schädliche Umwelteinwirkungen. Nur bei solchen schädlichen Einwirkungen handelt es sich um Immissionen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG).

Das Landesamt für Umwelt stellt hierzu allen Interessierten ausführliche Hintergrundinformationen mit entsprechenden Karten, sowohl zum Thema Luft wie zum Thema Lärm zur Verfügung

Aufgabenschwerpunkt der Mitarbeiter am Landratsamt ist es, darauf zu achten, dass möglichst wenige Immissionen auf Mensch und Umwelt entstehen. Daher überwachen sie für die Anlagen nach BImSchG (z.B. bei Nahrungsmittelbetrieben, Tierhaltungen oder Biogasanlagen) die Genehmigung und den Betrieb.

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