Ein sorgfältiger Umgang mit Abwässern und Niederschlagswassern aus privaten Haushalten und Unternehmen ist entscheidend für den Schutz von Grund- und Trinkwasser. Dies gilt überall – bei der Nutzung von Regenwasser für Haus und Garten, beim Einleiten belasteter Abwässer aus gewerblichen Anlagen in die Kanalisation oder bei der Aufbereitung des Abwassers in einer der zahlreichen hofeigenen Kleinkläranlagen.
Bei Baugenehmigungsverfahren muss unter anderem auch geprüft werden, wie bei Ihnen die Abwasserbeseitigung erfolgt. Nähere Informationen können Sie dem entsprechenden Formular entnehmen.
Gerade solche Kleinkläranlagen sind im Landkreis Rottal-Inn weit verbreitet. Dabei müssen gebietsbezogene Anforderungen im Hinblick auf die Trinkwasserversorgung berücksichtigt werden. Auskunft darüber, ob für Ihr Grundstück möglicherweise besondere Anforderungen vorliegen, erhalten Sie bei unseren Ansprechpartnern.
Außerdem werden Betreiber von Kleinkläranlagen durch zertifizierte Fachbetriebe beraten:
Bei Baugenehmigungsverfahren muss unter anderem auch geprüft werden, wie bei Ihnen die Niederschlagswasserentsorgung erfolgt. Nähere Informationen können Sie unserem Formular entnehmen.
Antrag Erteilung wasserrechtliche Erlaubnis vereinfachtes Verfahren Einleiten Hausabwasser in Gewässer, Art. 70 BayWG
Angaben Speicherung häuslicher Abwässer Ar. 41 Abs. 2 BayBO
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Wasserrecht
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