Egal ob Öl oder Jauche, Mist oder chemische Stoffe – wenn diese nicht richtig gelagert werden oder es zu Unfällen kommt, muss rasch gehandelt werden, um Gefahren für Umwelt und Wasser einzudämmen.
Unsere Aufgabe ist es, noch bevor Öltanks, Tankstellen, Biogasanlagen oder Lagerplätze errichtet werden, zu Maßnahmen zum Grundwasserschutz zu beraten und zu entscheiden. Aber auch dann, wenn nach Unfällen ein rasches Eingreifen durch Sofortmaßnahmen und anschließende Wiederherstellung erforderlich ist, sind wir Ansprechpartner.
Anzeige für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Bayern nach §40 AwSV - Formular B
Anzeige für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Bayern nach §40 AwSV - Formular A
Anzeige des Betreiberwechsels von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Bayern nach §40 AwSV
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Wasserrecht
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84347 Pfarrkirchen
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