Sie haben Interesse an einer Tätigkeit als ehrenamtlicher Verwaltungsrichter?
Dann bewerben Sie sich bis zum 14. Mai für die nächste Amtsperiode von 01.04.2025 bis 31.03.2030.
Bewerberinnen und Bewerber sollten
Ausgeschlossen sind Abgeordnete, hauptberufliche Richter, Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst, Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit sowie Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig bearbeiten.
Wer bereits als ehramtlicher Richter tätig war, kann sich für die neue Amtsperiode erneut bewerben.
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