Fachaufsicht für Kindertageseinrichtungen

Aufgabenbereiche:

  • Betriebserlaubnisverfahren für Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, Kindergärten, Kinderhorte, Häuser für Kinder und ggf. sonstige Einrichtungen)
  • Erstellung fachlicher Stellungnahmen zu Anträgen auf Investitionskostenförderung
  • Fachaufsichtliche Begehungen der Kindertageseinrichtungen
  • Aufsichtliche Maßnahmen bei Kindertageseinrichtungen
  • Vereinbarungen zum Schutzauftrag nach § 8a / § 72a SGB VIII mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen
  • Rechtliche Beratung der Kindertageseinrichtungen und deren Träger (kommunal, freigemeinnützig, sonstige) sowie der Kommunen
  • Betriebskostenförderung für Kindertageseinrichtungen nach BayKiBiG (Bewilligung der kindbezogenen Förderung gegeben über den kreisangehörigen Kommunen)
  • Prüfung der kinderbezogenen Förderung nach BayKiBiG bei Kindertageseinrichtungen im Rahmen der Belegprüfung nach § 23 AVBayKiBiG und verwaltungsrechtliche Abwicklung (Rückforderungen etc.)
  •  Erstellung fachlicher Stellungnahmen zu Förderanträgen für integrative Zusatzkräfte in Kindertageseinrichtungen
  •  Prüfung der Qualifizierung pädagogischen Personals gem. § 16 AVBayKiBiG
  •  Beratung und ggf. Erstellung fachlicher Stellungnahmen zu Betriebserlaubnisverfahren für Ferienbetreuungen
  •  Überwachung der Meldepflichten nach § 47 SGB VIII

 

Übersicht über die Kindertageseinrichtungen im Landkreis Rottal-Inn

Fachberatung für Kindertageseinrichtungen bzw. Kindertagespflege

Aufgabenbereiche der Fachberatung für Kindertageeinrichtungen:

  • Fachliche Beratung der Kindertageseinrichtungen und deren Träger, sowie der Kommunen – auch zu baulichen Fragen und geplanten Bauvorhaben nach fachlichen Empfehlungen/ Raumprogramm und zu Fragen zur Pflege von KiBiG.web
  • Begleitung und Unterstützung bei der Konzeptions-, Organisations- und Qualitätsentwicklung in den Kindertageseinrichtungen
  • Kommunikations- und Konfliktberatung des pädagogischen Personals in Kindertageseinrichtungen
  • Bearbeitung von Beschwerden zu Kindertageseinrichtungen im Landkreis
  • Regelmäßige Besuche und Begehungen der Kindertageseinrichtungen – auch zur örtlichen Prüfung nach §46 SGB VIII
  • Koordinierung, Organisation und Durchführung fachlicher Dienstbesprechungen für Einrichtungsleitungen, von Arbeitskreisen und Projekten, ggf. Fort- und Weiterbildungen sowie Vernetzungstreffen der Einrichtungen untereinander und mit anderen sozialen Einrichtungen und Institutionen
  • Fachliche Stellungnahmen zu Bauvorhaben gemäß  Art. 65 Abs. 1 BayBO
  • Fachliche Stellungnahme zu Betriebserlaubnisverfahren
  • Kooperationsbeauftragte Kindergarten Grundschule
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