Jagdrecht

Aufgaben des Jagdrechts
  • Erlass und Vollzug von Verordnungen im Jagdrecht in Abstimmung mit SGL
  • Prüfung und Bestätigung von Jagdpachtverträgen
  • Revierbegehungen
  • Ausnahmen von der Schonzeit
  • Jagdhandlungen in befriedeten Bezirken
  • Organisation und Durchführung der Abschussplanung
  • Bestätigung und Festsetzung von Abschussplänen
  • Erlass und Vollzug von Verordnungen nach dem BayWaldG in Abstimmung mit SGL
  • Betreuung der Jagdreviere und Eigenjagden
  • Betreuung der Jagdgenossenschaften
  • Bestätigung von Jagdaufsehern
  • Beratung und Auskunft im Jagdrecht
  • Überwachung der Erfüllung der Abschusspläne
  • Digitalisierung und Pflege eines Landkreisjagdkatasters auf EDV-Basis
  • Erstellen und Pflegen des Sachbearbeitungsprogramms / Datenbank „Condition“ und „Pro Jagd“ zur Jagdsachbearbeitung im Landkreis Rottal-Inn
  • Vorbereiten von Schreiben an Staatsanwaltschaften und Gerichte in Jagdangelegenheiten
  • Widerspruchs- und Klageverfahren im Jagdrecht in Abstimmung mit SGL

Hinweis zur Verwendung von Nachtsichttechnik zur Bejagung von Schwarzwild sowie zur Verwendung von Schalldämpfern zur Jagdausübung

Kontakt

So erreichen Sie uns
Landratsamt Rottal-Inn
Ringstraße 4 - 7
84347 Pfarrkirchen


Telefon
08561/20-154, -155, -157


Telefax
08561/20-190


E-Mail
Jetzt Kontakt aufnehmen

Wir sind da um zu helfen.