Waffenrechtliche Entscheidungen, Jagdscheine

Aufgabenbereiche:

  • Waffenbesitzkarten
  • Europäischer Feuerwaffenpass
  • Verbringung von Waffen (Ein-, Aus- und Durchfuhr)
  • Waffenscheine
  • Schießerlaubnisse
  • Erlaubnisse für Schießstätten
  • Waffenhandels- und –herstellungserlaubnisse
  • Jagdscheine
  • Sprengstofferlaubnisse und Unbedenklichkeitsbescheinigungen im nicht gewerblichen Bereich
  • Erbwaffen
  • Überprüfung der Waffenaufbewahrung
  • Betreuung des Nationalen Waffenregisters
  • Waffenbesitzverbote
  • Sicherstellung von Waffen und Munition
  • Ordnungswidrigkeiten im Waffen- und Sprengstoffrecht
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Neuerungen im Waffenrecht

Angesichts der Terroranschläge von Paris im Jahr 2015 wurde die EU-Feuerwaffenrichtlinie geändert. Die Vorgaben der Richtlinie sind von allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in ihrem jeweiligen nationalen Waffenrecht umzusetzen. Darüber hinaus soll das nationale Waffenrecht weiterentwickelt werden. Der Großteil der Neuregelungen tritt zum 01.09.2020 in Kraft, einige Neuerungen sind bereits zum 20.02.2020 in Kraft getreten. Die häufigsten Fragen und Antworten sowie einen Überblick zum Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz (3. WaffRÄndG) finden Sie hier:

Vor-Ort-Überprüfung der Waffenaufbewahrung, Abgabe von Waffen und Munition beim LKA

Sprengstoffrecht

  • Sprengstoffrechtliche Erlaubnisse
  • Ordnungswidrigkeiten im Sprengstoffrecht
  • Überprüfung und Abnahme von Pulverlagern im Kleinmengenbereich
  • Sicherstellung von Sprengstoff
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