Vollzug des Apothekenwesens

Wer eine Apotheke führen möchte, sei es als Eigentümer oder Verwalter, benötigt dazu eine Erlaubnis nach dem Gesetz über das Apothekenwesen. Diese Erlaubnis muß rechtzeitig vor Betriebsbeginn beantragt werden. Wir empfehlen daher, sich frühzeitg mit der Fachstelle in Verbindung zu setzen. 

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